12. Juni 2025
Für den Fall der Fälle – Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit
In einer psychischen Krise kann es vorkommen, dass man die Fähigkeit verliert, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Damit Menschen für solche Situationen vorsorgen können, hat die DGPPN eine Patientenverfügung speziell für den Bereich der psychischen Gesundheit entwickelt.
Sie richtet sich an alle, die für den Fall einer eingeschränkten Einwilligungsfähigkeit vorsorgen wollen, insbesondere aber an Menschen mit psychischen Vorerkrankungen.
Diese Patientenverfügung ist nicht als Alternative zu einer Patientenverfügung für Situationen zu sehen, in denen es um die körperliche Gesundheit geht, sondern als Ergänzung hierzu. Das Formular enthält ausführliche Erläuterungen und Hilfen zum Ausfüllen und Vorgehen.
Es lässt sich online ausfüllen, speichern und ausdrucken oder auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Auf jeden Fall muss das ausgefüllte Formular handschriftlich unterzeichnet werden; eine elektronische Unterschrift ist rechtlich nicht gültig.